Handelsregister B des Amtsgerichts Essen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 32097
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Böttcher Fassadentechnik GmbH
b)
Essen
Geschäftsanschrift:
Josephinenstraße 23, 45131 Essen
c)
Die Erbringung von Baudienstleistungen in
Form von Projektmanagement,
Fassadenbau, Wohnungssanierungen und
Rohbauarbeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kestner, Bastian, Oberhausen, *XX.XX.1995
Geschäftsführer:
Böttcher, Marcel, Essen, *XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2020
Die Gesellschafterversammlung hat am 09.02.2021
beschlossen, die Firma (bisher: Kestner & Böttcher
Construction GmbH) zu ändern, den Sitz der Gesellschaft von
Oberhausen (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 33458) nach
Essen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma
und Sitz) zu ändern.
a)
15.03.2021
Dr. Hamme
2
b)
Nach Änderung lautet nunmehr die
Geschäftsanschrift:
Alfredstraße 179, 45131 Essen
a)
24.01.2023
Wyczisk
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (163 IN 69/23) vom
22.06.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind
.
a)
26.06.2023
Wyczisk
Abruf vom 25.02.2024