Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen an mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 ff. AktG, insbesondere die Analyse von Investments, Beratung bei Investments (insbesondere Frühphasen-, Co- und Wachstumsinvestments) sowie die Erstellung von Investmentstrategien und deren Umsetzung. Die Gesellschaft betreibt kein erlaubnispflichtiges Geschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).