Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (075)
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen sowie insbesondere die Übernahme der Gesellschafterstellung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften.