Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO) und die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung, Einrichtung und den Betrieb von Kindergärten, Kindertagesstätten und anderen Kinder- und Jugend-Betreuungseinrichtungen zur Förderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen.