Handelsregister B des Amtsgerichts Essen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 25571
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
EIV Immobilien GmbH
b)
Essen
Geschäftsanschrift:
Maxstraße 15, 45127 Essen
c)
Die langfristige Anmietung von gewerbe-
und gemischt genutzten Grundstücken und
deren Weitervermietung an Dritte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Filho, Miguel Mendes, Belo Horizonte / Brasilien,
*XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005
Die Gesellschafterversammlung hat am 07.05.2014
beschlossen, die Firma zu ändern, den Sitz der Gesellschaft
von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 71701)
nach Essen zu verlegen und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) zu
ändern.
a)
10.07.2014
Sastry
2
b)
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom
05.02.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse der
Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften
vom selben Tag mit der Ralph Stock Invest OÜ mit Sitz in
Tallinn/Estland (Amtsgericht Kreisgericht Harju
Registernummer 12705964) verschmolzen. Die
Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht
liegen für die Gesellschaft vor.
Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die
Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende
Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
a)
17.04.2015
Rath
Abruf vom 19.02.2024