Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, sowie Geschäfte aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten. -