Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Unternehmen, die im Immobilienwesen (Entwicklung von Immobilien, insbesondere Erwerb, Planung, Erschließung, Finanzierung, Errichtung, Verkauf oder sonstige Verwertung) tätig sind, als deren persönlich haftende Gesellschafterin einschließlich der Übernahme von Beteiligungen. Die Gesellschaft darf Geschäfte im Sinne von § 34 c Gewerbweordnung ausüben.