Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Übernahme der Verwaltung und Komplementärstellung für Betriebe, die sich mit der Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektrotechnischen und elektronischen Geräten und Anlagen befassen.