Die Gesellschaft hat nur einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen und die Übernahme deren Geschäftsführung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden oder diesem Zweck dienenden Geschäfte.