Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Beratung und das Management in Fragen der absatzpolitischen Instrumente und Prozesse des Marketing und des Vertriebs. Die Entwicklung, Planung, Gestaltung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen aller Art. Die Key-Account Betreuung und das Verkaufsflächen-Management des Handels.