Code: Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Abwickler gemeinsam vertreten. (056)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Ein gewerbliches Tätigwerden der Gesellschaft ist nicht zulässig. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Aufsichtsrates wird die Gesellschaft ihr Vermögen ausschließlich in Termingeldern/Geldmarkfonds, festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien einschließlich entsprechender Renten- oder Aktienfonds anlegen.