Handelsregister B des Amtsgerichts Essen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 15342
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Altstadt-Flair Gesellschaft für Haar- und
Schönheitspflege mbH.
b)
Hattingen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb eines Damen- und
Herrenfrisörsalons sowie eines Kosmetik-
und Fingernagelstudios.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Meyer, Marlies, Frisörmeisterin, Bochum
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15. März 1991.
a)
10.05.2001
Klepsch
b)
Tag der ersten
Eintragung:14.05.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB 889
AG Hattingen getreten.
Freigegeben am
10.05.2001.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 4, 45525 Hattingen
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Meyer, Marlies, Frisörmeisterin, Hattingen
a)
02.11.2010
Wyczisk
Abruf vom 06.04.2024