| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch Übernahme folgender Aufgaben erfüllt: Förderungen von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, des Heimatgedankens; Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Sports; Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland; Selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder anderer, im Rahmen des § 53 AO begünstigter Personen. |