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Tausender|
Hunderter
Tausender
|
Hunderter
Amtsgericht
Nr.
Vorstand
der
|a)
Firma
erund-
Persönlich
haftende
Ein-
|
b)
Sitz
Stammkapital)
„Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
pP
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
2
3
4
5
6
7
1
a)
Frankfurter
Ziegel-
|620.000,--
|Dr.
Günter
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
7.
Juli
werke
Johann
W.
DM
Welker-
1999
Welker
Gesellschaft
Altegoer,
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
27.
Dezem-
mit
beschränkter
Quackenbrück
ber
1967
festgestellt
und
seither
mehrfach
Haftung
geändert
worden.
„gatte
J.
W.
Welker
Grund-
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
15.
SB
Bl.
stücksgesellschaft
März/28.
April
1999
sind
der
Sitz
von
1-24
mbH
Frankfurt/Main
nach
Duisburg
verlegt,
die
bisher:
Firma
und
der
Gegenstand
des
Unternehmens
AG
Frank-
b)
Duisburg
geändert
und
der
Gesellschaftsvertrag
ent-
furt
sprechend
in
den
SS
1
und
2
neu
gefaßt
so-
HR
B
9359
c)
die
Fortführung
der
wie
außerdem
in
SS
3
(Stammkapital)
und
7
bisher
unter
der
(Gewinn
und
Verlust)
geändert
worden.
Einzelfirma
Frank-_
furter
Ziegelwerke
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
Johann
_W.
Welker
in
schäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
Frankfurt
a.
M.
be-
berufen,
so
vertritt
dieser
die
Gesell-
triebenen
Ziegelei
schaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
sowie
_
der
Erwerb”
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
und
die
Bebauung
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
von
Grundstücken.
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Verwaltung
von
Grundstücken.
Durch
Gesellschafterbeschluß
kann
Ge-
schäftsführern
die
Befugnis
erteilt
werden,
die
Gesellschaft
einzeln
zu
vertreten.
2
a)
Johann
W.
Welker
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
a)19.
Dez.2000
Gemeinnützige
4.
Dezember
2000
ist
die
Firma
und
der
Fördergesellschaft
Gegenstand
des
Unternehmens
geändert
und
mit
beschränkter
der
Gesellschaftsvertrag
entsprechend
in
S$
Haftung
l
und
2
neu
gefaßt
sowie
außerdem
in
$S
2a
(Gemeinnützigkeit)
erweitert
worden.
b)SB
Bl.
25-32
c)
die
Weiterleitung
aller
erhaltenen
Spenden
sowie
aller
aus
der
Vermögens-
verwaltung
erziel-
ten
Mittel
zur
Förderung
der
Jugend-
und
Alten-
hilfe,
des
Schutzes
von
Ehe
und
Familie
sowie
für
Zwecke
der
amtlich
aner-
kannten
Verbände
der
freien
Wohl-
RS
102
-
Karteiblatt
HRB
-
gen.
1.1989
-
ya
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
Fortsetzung
Rückseite
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Amtsgericht
Rückseite
von
Blatt__//_
HRB
8245
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Nr.
Vorstand
der
|a)
Firma
rund
Persönlich
haftende
Ein-
|b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
p
Geschäftsführer
-
gung
Abwickler
|
1
2
3
4
5
fahrtspflege.
Die
Empfänger
der
Spenden
und
der
Mittel
aus
Ver-
mögensverwaltung
-
gleich
welcher
Rechtsform
sie
sind
und
ob
sie
schon
bestehen
oder
noch
entstehen
werden
-
müssen
gemeinnützig
sein
-
beispiels-
weise:
-Welker-Stiftung
in
Duisburg;
-Mechthild
und
Günter
Welker-
Stiftung
in
Vechta;
-"Stadtstiftung
Quakenbrück
-
Bürger
für
ihre
Stadt";
-
die
noch
zu
gründende
"Bürgerstiftung
Duisburg";
-Einrichtungen,
die
der
Hilfe
für
Menschen
in
Not-
lagen,
insbesondere
in
Not
geratener
Familien
und
Alleinerziehender,
dienen;
-Aktivitäten
zur
Unterstützung
von
Jugend
und
Familie
sowie
Bildung
im
weitesten
Sinne;
-Errichtung
und
Vermietung
von
Ein-
richtungen
der
Altenpflege,
von
Altenwohnungen
so-
wie
von
Hospizein-
richtungen.
7
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt