Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 7234
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
L'Atelier Werbedruck GmbH
b)
Duisburg
c)
Der Betrieb einer Druckerei.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluß kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Fröhlich, Jürgen, Druckvorlagenhersteller,
Duisburg
Geschäftsführer:
Laux, Michael, Grafikdesigner, Duisburg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10.1990 zuletzt geändert am
28.08.1996
a)
04.06.2002
Luersen-Guthoff
b)
Tag der ersten
Eintragung in Duisburg:
25.10.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
SB Bl. 1-25
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Laux, Michael, Grafikdesigner, Duisburg
a)
23.03.2007
Ganswindt
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Brückelstraße 86-88, 47137 Duisburg
c)
Der Betrieb einer Druckerei sowie einer
Werbeagentur und Mediaagentur
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
03.05.2012
Culemann
Abruf vom 02.04.2024