Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a) die ambulante Unterstützung für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, b) die Versorgung von Behinderten, c) die Inklusion behinderter Kinder und Jugendlichen in den schulischen Alltag und den Alltag im Kindergarten, d) das Durchführen von Freizeitangeboten, gerichtet an Kinder und Jugendliche mit Behinderung, e) das Durchführen von Angeboten für Menschen mit Behinderung im Rahmen eines familienunterstützenden Dienstes, f) die Durchführung von Maßnahmen zur Inklusion behinderter Menschen, g) die häusliche Betreuung behinderter Menschen, h) Krankentransport, i) Inhaltsbezogene Unterstützung von Schüler:innen im Schulalltag