Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V sowie gleichartiger Leistungen gegenüber Versicherten privater Krankenversicherungen, insbesondere die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen und schwer heilenden Wunden. Die Leistungen können im häuslichen Umfeld, in geeigneten Einrichtungen (insbesondere Wundzentren) sowie in mobilen Behandlungseinheiten (Wundmobile) erbracht werden. Die Gesellschaft ist befugt, hierzu ambulante Dienste und Einrichtungen zu gründen, zu betreiben, zu erwerben oder zu vermieten sowie die erforderliche Infrastruktur und Personal bereitzustellen.