Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann bestimmt werden, dass die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten wird.