Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Aufstellung, der Betrieb, die Vermarktung und der Verkauf von Waren aller Art durch Automaten. Dies umfasst insbesondere den Handel mit Snacks, Getränken, Verbrauchsgütern und sonstigen Produkten. Lizenzen im Rahmen des Franchise-Systems vergeben. Beratung zur Automatenaufstellung, sowie individuelle Befüllungslösungen für Kunden.