Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das effiziente, umweltgerechte, rechtssichere, nachhaltige und wirtschaftliche Behandeln, Handeln und Makeln von Industrieabfällen und industriellen Nebenprodukten, die Rückführung und vollumfängliche Verwertung der Industrieabfälle in die Kreislaufwirtschaft als Industrieabfall oder gemäß REACH als Produkt sowie das Handeln von Erzen und Mineralien.