Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die unmittelbare und mittelbare Beteiligung im In- und Ausland an Gesellschaften, die Leistungen im bzw. für den Gesundheitsmarkt erbringen, insbesondere die diesbezügliche Software, Künstliche Intelligenz, und/oder ähnliche oder hiermit zusammenhängende Medizintechnik entwickeln, herstellen, und/oder vertreiben, die in verwandten oder auch in anderen Branchen tätig sind und/oder die an solche Einrichtungen oder Gesellschaften Management-, Beratungs- und andere Dienstleistungen erbringen.