Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Tätigkeit als Bauunternehmen, insbesondere die Ausführung von Rohbauarbeiten in eigener Verantwortung sowie der Durchführung von Bauvorhaben als Generalunternehmer. Hierzu gehört die Planung, Koordination und Durchführung von Bauleistungen aller Art, einschließlich Hochbau, Tiefbau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung sowie der Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer. Ferner der Handel mit Baustoffen, Baumaterialien und Bauelementen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese keiner besonderen Genehmigung bedürfen.