Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Tätigkeit als Generalbauunternehmen, insbesondere die Planung, Koordination und Durchführung von Bauvorhaben im Hochbau, Ausbau und in der Sanierung, die Vergabe und Steuerung von Nachunternehmerleistungen; die Erbringung von nichtgenehmigungspflichtigen Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Bauleitungs-, Projektsteuerungs- und damit verbundenen Beratungsleistungen sowie der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere Baustoffen