| Gegenstand | die Durchführung von Sanierungs- und Abbrucharbeiten, einschließlich Entkernung und Wiederaufbau von Gebäuden aller Art, soweit hierfür keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist; die Durchführung von Schadstoffsanierungen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anforderungen, insbesondere bei schadstoffbelasteten Materialien, sowohl in eigener Verantwortung als auch im Rahmen von Subunternehmerverhältnissen unter Anleitung und Verantwortung eines entsprechend zugelassenen Handwerksbetriebes; die Durchführung von Brandschadensanierungen, Wasserschadensanierungen, Trocknungsarbeiten sowie Reinigungsarbeiten nach Schadensereignissen; die Ausführung von Reinigungsdienstleistungen aller Art, insbesondere Bauendreinigung, Fassaden- und Industriereinigung, Spezialreinigungen (wie z.B. Schimmelbeseitigung, Graffitientfernung, Tatort- und Desinfektionsreinigung) sowie Fahrzeugaufbereitung; die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, insbesondere Hausmeisterdienste, Wartungs- und einfache Reparaturarbeiten an Gebäudetechnik, soweit hierfür keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist; die Ausführung von Arbeiten im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), soweit diese zulassungsfrei sind, insbesondere: die Reinigung von Heizkörpern, Lüftungskanälen oder Klimaanlagen ohne Demontage technischer Anlagen, Entkalkung und einfache Spülungen von Leitungen, Reinigung von Abflüssen ohne Eingriff in Rohrsysteme, Austausch von Verschleißteilen wie Duschköpfen, Armaturen, WC-Sitzen, Brauseschläuchen, Thermostatköpfen (nicht Ventile), sichtbaren Siphons unter Waschbecken, Montage von Badaccessoires und Einbau von Vorwandelementen (ohne Gas- oder Wasseranschluss), Einbau von Luftreinigern und Umluft-Klimageräten (keine Anlagen mit Kältemittelkreislauf); die Beratung, Planung, Projektierung und der Handel mit SHK-Produkten ohne eigene Ausführungstätigkeit, unterstützende Hilfstätigkeiten als Subunternehmer (z.B. Tragen, Bohren, Abdichten) unter Anleitung eines eingetragenen Handwerksbetriebes; die Montage von genormten Fertigbauteilen (wie Fenster, Türen, Möbel, Carports), der Einbau von Einbauküchen (ohne Wasser- und Elektroanschlüsse) sowie das Verlegen von Bodenbelägen (Laminat, Teppich, PVC); die Ausführung von Bautenschutzarbeiten, Trockenbau (nicht tragende Bauteile), Dämm- und Isolierungsarbeiten sowie Verfugungs- und Versiegelungsarbeiten; die Sortierung und Entsorgung von Abbruch- und Sanierungsabfällen, soweit hierfür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind; die Durchführung von Unterstützungs-, Vermittlungs- und Koordinierungsleistungen im Bereich der Sanierungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Bauwirtschaft. |