Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung, Vermittlung von Handwerksdienstleistungen, kleinere Instandhaltungsarbeiten sowie die Betreuung und Beratung von Immobilieneigentümern.