Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis abweichend geregelt, insbesondere Gesamtvertretungsbefugnis eines Geschäftsführers mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vorgesehen oder die Befugnis entzogen werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
der Erwerb des Gewerbegrundstücks Maria-Sander-Domagalla-Weg, die Errichtung von Gebäuden auf dem Grundstück sowie die Vermietung an die Stephan Mayer Instruments GmbH & Co. KG sowie andere Mieter.