| Gegenstand | die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der ambulanten und teilstationären Pflege sowie aller damit zusammenhängenden und unterstützenden Tätigkeiten. Dies umfasst insbesondere: - die ambulante Pflege und Betreuung von hilfs- und pflegebedürftigen Personen gemäß den Vorschriften des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), - die Durchführung von Leistungen der Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlichen Versorgung sowie psychosozialen Betreuung, - die Versorgung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in ihrer häuslichen Umgebung oder in betreuten Wohnformen, - die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen hinsichtlich Pflegeleistungen, Pflegehilfsmitteln sowie organisatorischer, medizinischer und finanzieller Aspekte der Pflege, - die Durchführung von Pflegekursen, Angehörigenschulungen sowie Schulungsmaßnahmen für Pflegebedürftige und ihr Umfeld, - die Organisation und Bereitstellung ergänzender Serviceleistungen, z.B. Hausnotruf, Essen auf Rädern, Fahrdienste oder Einkaufsservice. |