Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Forschung, Entwicklung und Verbreitung von Anwendungen im Bereich des Wasserstoffs als Energieträger insbesondere durch (i) Beteiligung an und Durchführung von Forschungsprojekten mit Wasserstoffbezug und Entwicklung von Wasserstofftechnologien, (ii) die Bereitstellung und Unterhaltung von Infrastrukturen zur lokalen Bereitstellung von Wasserstoff, (iii) die Bereitstellung und Unterhaltung einer Infrastruktur für die Qualifizierung und Gestaltung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich des Wasserstoffs, (iv) die Durchführung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mit Wasserstoffbezug und (v) die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Testung und Zertifizierung von Komponenten mit Wasserstoffbezug.