Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere die IT-Beratung und das Consulting, die Entwicklung, die Wartung und der Betrieb von Software, die Durchführung von IT-Projekten, die Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Beteiligungen an weiteren Gesellschaften zu halten, für Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen das Management und die strategische Führung zu übernehmen und alle weiteren Verwaltungs- und Organisationsleitungen für diese zu erbringen.