Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Import und Export, sowie der Verkauf und Vertrieb von Lebensmitteln und sämtlicher mit diesen im Zusammenhang stehenden Produkten Groß- und Außenhandel, sowie sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie die Verarbeitung und Umverpackung von Lebensmitteln, der Import, Export und Verkauf von Non-Food-Artikeln im Supermarktbereich, das Anbieten logistischer Dienstleitungen wie z.B. Vermietung von Warenlagern und Lagerung von Waren und das Anbieten von Online-Diensten über Apps.