Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der Can-Putz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Wesel, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb eines Putzgeschäftes für Innen- und Außenputz und der Betrieb eines Einzelhandelsunternehmens für Bekleidung ist