Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Entwicklung von Messtechnik, insbesondere im Bereich optische Messtechnik wie Steuerelektronik, Bewegungsapparate für Messmaschinen und Beleuchtungslösungen, Firmware und Software, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Elektronikartikel, Firmware, Software und Produkte aus den Bereichen Messtechnik und Robotik, insbesondere Hardware 3D Scanner, optische Messinstrumente und Beleuchtungen sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen in den Bereichen Messtechnik und Robotik.