Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung, insbesondere Konzernunternehmen, b) die Erbringung von Management-, Consulting-Leistungen sowie Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere Planung, Steuerung und Koordination, Buchhaltung sowie Revisionsdienstleistungen für Unternehmen im unmittelbaren und mittelbaren Anteilsbesitz, c) Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.