Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen einschließlich der Buchung und Vermittlung von Künstlern, die Entwicklung von Veranstaltungs- und Marketingkonzepten, die Durchführung werblicher Maßnahmen - insbesondere über soziale Medien - und die Erbringung zugehöriger Dienst- und Beratungsleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt zur Gründung, zum Erwerb oder zur mittelbaren und unmittelbaren Beteiligung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - an in- und ausländischen Unternehmen dieses oder anderer Geschäftszweige sowie zur Übernahme der Geschäftsführung bei solchen Unternehmen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb und/oder Geschäftsbereiche ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern und/oder verbundenen Unternehmen überlassen. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken.