Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Bereitstellung umfassender IT-Dienstleistungen, die Webdesign- und Webentwicklung, zuverlässiges Webhosting sowie professionelle IT-Beratung, Lösungen zur Absicherung der IT-Infrastruktur sowie Außendienstleistungen, wie etwa die Konfiguration und Installation von Systemen vor Ort sowie den Handel mit Bürobedarfsartikeln, Getränken und Snacks