Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Verkauf von Kfz, Lkw, Anhängern und Ersatzteilen; das Betreiben eines Online-Ersatzteilkatalogs; der entsprechende Online-Verkauf über Ebay und ähnliche Internetplattformen; der Verkauf aller Arten von Ersatzteilen und Zubehör, Kfz- und Fahrerbedarf, Verbrauchsgegenständen wie z.B. Ölen, Schmierstoffen, Flüssigkeitsmitteln, Reinigungsmitteln etc.; die Vermittlung von zur Finanzierung der abgeschlossenen Warenverkäufe oder zu erbringenden Dienstleistungen gehörenden Darlehen und von waren-, dienstleistungs- bzw. produktakzessorischen Versicherungen; der Kfz-An- und -verkauf sowie der Handel mit neuen und gebrauchten Teilen und Zubehör etc.