Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: - die Aufnahme, Pflege und Vermittlung von in Not geratenen und herrenlosen Tieren, insbesondere Hunde sowie die Aufnahme von Tieren aus dem Tierheim, so dass örtliche Tierheime zusätzlich entlastet werden und eine bessere Verpflegung und Ausbildung der Tiere ermöglicht wird. Der Tierschutz erfolgt länderübergreifend; - die Durchführung einer präzisen charakteristischen Einschätzung sowie gezieltes Training und Ausbilden der Tiere für eine erfolgreiche Vermittlung; die Vermittlung erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Gesellschaften und Organisationen; - Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung zur Sensibilisierung zum artgerechten und respektvollen Umgang mit Tieren und Vermeidung von Tierquälerei; - Aufklärung von Missständen und über die Notwendigkeit von Kastration.