Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
die Gründung von Tochtergesellschaften, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber den Tochtergesellschaften, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht der Erlaubnis bedarf