Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Personalverwaltung, -organisation und -entwicklung. Hierzu zählen insbesondere die Rekrutierung, Vermittlung und Verleihung von Arbeitskräften, die Betreuung von Personal, die Abwicklung administrativer Personalprozesse, einschließlich Lohn- und Gehaltsrechnungen, sowie die Beratung von Unternehmen in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Entwicklung und Durchführung von Schulungen, Trainings und Weiterbildungsmaßnahmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.