Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- Personaldienstleistungen aller Art, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die private Stellenvermittlung, Vermittlung von (Fach-) Kräften aus dem Ausland und Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsvermittlung, sowie andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Personalvermittlung und -Verwaltung. - Bauservice wie erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Renovierungs-, Sanierungs-, und Entkernungsarbeiten, - Reinigungsservice, - Immobilienkauf und Vermietung, - Ankauf und Vermietung von Fahrzeugen an Mitarbeiter.