Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die häusliche Alten- und Krankenpflege gemäß den Regelungen des SGB XI. Buch sowie SGB V. Buch, unter Beachtung der dazu jeweils erforderlichen behördlichen Genehmigungen; weiter die Hilfe im täglichen Leben für ausländische Bürger im Bereich Behörden, Besorgungen und soziale Beratungen, Übersetzungen und Lebenshilfe.