Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 14 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln an andere gemeinnützige Körperschaften, die denselben oder einen verwandten Zweck verfolgen, sowie durch die Unterstützung von Tierschutzprojekten im Stadtgebiet von Duisburg.