Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Gebäudereinigung, die Bautentrocknung, die Asphaltierung, die Rohr- und Kanalreinigung, der Einbau von genormten Baufertigkeiten, das Müllmanagement und die Entsorgung, die Durchführung von Entrümpelungen, die Sperrmüllentsorgung, die Durchführung von Wohn-, Büro- und Firmenauflösungen, der Innenausbau, die Objektbetreuung, das Gebäudemanagement und der Handel mit Baustoffen und Materialien.