Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft entwickelt, vermarktet und betreibt digitale Plattformen, Softwarelösungen sowie Online-Systeme zur Optimierung von Geschäftsprozessen. Sie generiert und vermittelt Geschäftskontakte und bietet Beratungs- und Marketingdienstleistungen an. Ergänzend führt die Gesellschaft Schulungen, Coachings und Weiterbildungen durch, insbesondere in den Bereichen persönliche Entwicklung, ökonomische Bildung und unternehmerische Strategieberatung.