Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Errichtung, die Anmietung und der Betrieb von Anlagen und Übertragungswegen für diese Dienstleistungen (z.B. Breitband). Hiervon umfasst ist auch die Bereitstellung und Vermietung der Telekommunikationsinfrastruktur an Dritte. Der Betrieb einer Bauunternehmung (Hoch- und Tiefbau).