Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der internationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere Gastronomiebedarf, Pflanzen und Dekorationsartikel, der Betrieb von Speiserestaurants, der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, insbesondere solchen aus italienischer Herstellung, der Handel mit Hard- und Software, die elektronische Datenverarbeitung sowie das Eventmanagement.