Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit erlaubnisfreien Gütern und Waren aller Art, insbesondere PKW und NKW, Ersatzteile, Arbeits- und Berufskleidung; An- und Verkauf von PKW und NKW; der Handel, Im- und Export von erlaubnisfreien Gütern, insbesondere Kraftfahrzeugreifen, Felgen und Ersatzteilen, Industriebedarf aller Art sowie verwandte Waren; alle damit in Verbindung stehendenden Reparatur- und Serviceleistungen; Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrtzeugen, Kraftfahrzeugteilen und sonstigen Wirtschaftsgütern (insbesondere Reifen, Felgen und Zubehör) sowie Beratung in diesen Geschäftsfeldern und im Bereich der Logistik.