Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Planung und Ausführung von nachträglichen Abdichtungs- und Sanierungsarbeiten an feuchtigkeitsgeschädigten Bauwerken, Kellern von innen und außen mittels herkömmlicher und spezieller Verfahren (Injektionsverfahren), manueller und maschineller Tiefbauarbeiten, Balkonsanierungen sowie die Vermittlung von entsprechenden Aufträgen an Dritte.