Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch Hilfen zur Erziehung (gemäß §§ 27 ff. SGB VIII) sowie durch den Lizenzvertrieb von pädagogischen Konzepten und die Durchführung von Schulungs-, Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen.