Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen aller Art, insbesondere für hydraulische Abgleiche sowie die Ausführung von Sanitär- und Heizungsbaumaßnahmen, Hausmeisterarbeiten und Haustechnik sowie Arbeiten im Zusammenhang mit Immobilien; die Vermietung und Verpachtung von Gegenständen aller Art, insbesondere Eventzubehör; der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere mit Sanitär- und Heizungsprodukten.